Am gestrigen Tage, 28.03.2019, fand in einem von uns geführten Verfahren die mündliche Verhandlung vor dem LG Berlin (Az. 21 O 273/18) wegen eines Autokredit-Widerrufs gegen die Sparkassentochter (S-Kreditpartner) statt.

Der zuständige Richter folgte unserer Rechtsauffassung und äußerte, dass nicht nur der Widerruf aufgrund diverser Formfehler in dem streitgegenständlichen Darlehensvertrag fristgerecht erfolgte, sondern der Richter bestätigte auch unsere Rechtsauffassung dahingehend, dass keine Wertersatzpflicht des Verbrauchers bestehe. Im Ergebnis ist unser Mandant somit kostenlose Auto gefahren. So hatte das LG Berlin bereits am 15.02.2019 in einem Verfahren gegen die Mercedes Benz Bank geurteilt. Den Artikel finden Sie hier.

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Die Prozessbevollmächtigten der Sparkassen-Tochter kamen aufgrund der mündlichen Äußerungen des zuständigen Richters mächtig ins Schwitzen, weshalb diese keinen Antrag mehr stellten. In der Folge erging gegen die Sparkassen-Tochter zunächst ein Versäumnisurteil, welches nun von uns vollstreckt wird.

Das LG Berlin macht den Diesel-Geschädigten Mut stärkt die Verbraucherrechte ein weiteres Mal.

Von dem Urteil ist aber bei weitem nicht nur die Sparkassen-Tochter (S-Kreditpartner) betroffen. Ähnliche Formulierungen in den Kreditverträgen lassen sich bei der RCI Bank, FCA Bank, Opel Bank, Ford Bank, BMW Bank, Mercedes Benz Bank und der VW Bank finden.

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