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Mit Urteil vom 15.02.2019 hat das Landgericht Berlin (Az. 4 O 20/18) entschieden, dass die Finanzierungsverträge der Mercedes Benz Bank fehlerhaft sind.

Das ist an sich noch nichts Neues, denn die Fehlerhaftigkeit der Verträge wurde in der Vergangenheit schon mehrfach bestätigt (bspw. LG Berlin, LG Stuttgart oder LG Aurich).

Das Besondere an dem aktuellen Urteil ist nun jedoch, dass das Landgericht die von uns vertretene Auffassung, wonach im Fall einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung per se kein Nutzungswertersatz für die gefahrenen Kilometer zu zahlen ist, ausdrücklich bestätigt hat; will heißen: Der Kläger ist kostenlos Auto gefahren.

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Inhaltlich führt das Gericht zu der entscheidenden Frage der Wertersatzpflicht Folgendes aus:

„Nach dem klaren Wortlaut des § 357 Abs. 7 Nr. 2 BGB hängt die Wertersatzpflicht des Verbrauchers davon ab, dass er über sein Widerrufsrecht informiert worden ist. Dafür reicht nicht irgendeine Information aus. Vielmehr muss sie ordnungsgemäß nach den einschlägigen Vorschriften erfolgt sein. Denn eine fehlerhafte Belehrung steht einer fehlenden gleich (vgl. EuGH, Urteil vom 10.4.2008 – C-412/06 – Rn. 35). Auf das Gewicht des Fehlers und auf die Frage, ob er zu einem Irrtum bei dem Verbraucher geführt hat, kommt es nicht an. Entscheidend ist nur, ob der Fehler objektiv geeignet ist, den Verbraucher von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 – XI ZR 156/08 -, Rn. 25 vom 11.10.2016 – XI ZR 482/15 – Rn. 23).“

Die Rechtsprechung und Ansicht des LG Berlin ist auch alles anderes als abwegig und war letztlich auch zu erwarten: Der Europäische Gerichtshof wertet eine fehlerhafte Belehrung schon seit einigen Jahren als eine fehlende Belehrung. Und ohne Belehrung kann es keinen Nutzungsersatzanspruch der Bank geben. Dies ist gesetzlich so geregelt.

Mercedes Diesel-Kunden haben somit nicht nur gute Chancen, Ihr Fahrzeug wegen der Manipulation an Ihrem Fahrzeug (näheres hierzu hier) an den Hersteller gegen Erstattung des vollen Kaufpreises zurückzugeben, sondern für Mercedes Kunden besteht auch die Chance, über den Widerruf der Autofinanzierung ihr Geld zurück zu bekommen.

Sprechen Sie uns gerne unverbindlich an. Vorzugsweise senden Sie uns bitte eine Prüfungsanfrage über unser Kontaktformular.