Das LG Wuppertal hat die VW AG zur Rücknahme eines betroffenen VW-Diesels verurteilt.

Das besondere an dem Urteil ist, dass unser Mandant nahezu den vollen Kaufpreis zurückerhält. Im Einzelnen:

Im Jahr 2015 hat unser Mandant das Fahrzeug zu einem Preis in Höhe von 37.493,51 Euro erworben. Nach dem Inhalt des Urteils wurde unserem Mandanten nun 31.595,63 Euro Schadensersatz gegen Rückgabe des Fahrzeugs zugesprochen. Aufgrund der vom Gericht angeordneten Verzinsung erhält unser Mandant zusätzlich 5.797,26 Euro von der VW AG. In der Summe erhält unser Mandant also 37.392,89 Euro von der VW AG zurück. Faktisch gesehen bedeutet das, dass unser Mandant in den letzten 4 Jahren für gerade einmal 200,62 Euro Auto gefahren ist.

Das von uns geführte Klageverfahren dauerte weniger als 9 Monate. Zum Vergleich: Die Verfahrensdauer der Musterfeststellungsklage schätzen Experten auf mindestens 4-5 Jahre ein. Danach folgt noch die zwingend erforderliche Individualklage, die noch einmal ein gutes Jahr andauern wird.

Wir raten daher daher allen Betroffen dazu, sich aus der Musterfeststellungsklage auszutragen und eine Individualklage (gerne über uns) zu führen.

Das Urteil finden Sie hier zum download:

LG Wuppertal Urteil vom 19.07.2019 gegen VW AG

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