Sensation im Bereich des Autokredit-Widerrufs. Erstmals hat, nachdem bereits zahlreiche Urteile auf Landgerichtsebene gegen diverse Autobanken ergangen sind, nun auch ein Oberlandesgericht seine Rechtsauffassung zugunsten der Verbraucher geäußert. Im Einzelnen:

Bereits im Jahr 2018 konnten wir für unsere Mandantin den Widerruf eines Opel-Kredits vor Gericht durchsetzen. Die Opel Bank akzeptierte dieses Urteil nicht und zog vor das zuständige Oberlandesgericht in Oldenburg. Gegen die eingelegte Berufung haben wir uns zur Wehr gesetzt – und das mit gutem Erfolg: Das Oberlandesgericht Oldenburg äußerte nun seine vorläufige Rechtsauffassung in einem Hinweis vom 05.07.2019 dahingehend, dass die Berufung der Opel Bank nur sehr geringe Erfolgsaussichten hätte.

Ein Parallelverfahren vor dem Oberlandesgericht wegen desselben „Fehlers im Kreditvertrag“ führen wir derzeit auch gegen die BMW Bank.  Wir gehen nach der Äußerung des Gerichts davon aus, dass sowohl die BMW Bank als auch die Opel Bank vom OLG Oldenburg zur Rücknahme der unliebsamen Fahrzeug verdonnert werden.

Den Hinweis des OLG Oldenburg finden Sie hier zum Download:

Hinweis des OLG Oldenburg vom 05.07.2019

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