VW
MANIPULATION

VW Dieselskandal – Hersteller ruft Fahrzeuge zurück

Seit dem Jahr 2015 ist bekannt, dass die Volkswagen AG in mehreren Millionen Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut hat. Zunächst stand dabei allerdings nur der Motorentyp EA189 (1.4, 1.6 und 2.0 TDI) im Vordergrund – schnell hat sich jedoch herausgestellt, dass weitaus mehr Motoren von der Manipulation betroffen sind. Das Landgericht Stuttgart hat zwischenzeitlich in mehreren Verfahren festgestellt, dass auch die Motoren mit den 2.7 und 3.0 Liter Hubraum unzulässige „Thermofenster“ enthalten, die die Betroffenen zur Rückgabe der Fahrzeuge gegen Erstattung des vollen Kaufpreises berechtigen. In vielen Fällen ist nun schnelles Handeln angesagt, da einige Ansprüche der Diesel-Besitzer mit Ablauf des Jahres 2019 zu verjähren drohen.

Die Ansprüche gegen VW sind in der Regel noch nicht verjährt: Die Verjährung eines Anspruchs setzt voraus, dass der Geschädigte Kenntnis vom Anspruchsgrund und vom Anspruchsgegner erlangt hat. Die Pressemitteilung von VW im September 2015 dürfte hierfür nicht ausreichend gewesen sein. Denn es ist nicht zwingend, dass Sie als Geschädigter die Pressemitteilung im Jahr 2015 überhaupt zur Kenntnis genommen haben bzw. wussten, dass es auch Ihr konkretes Fahrzeug betrifft. Die Verjährung dürfte daher erst in dem Jahr zu laufen begonnen haben, in dem Sie ein Rückrufschreiben von VW oder Ihrer Werkstatt erhalten haben. Diese Schreiben wurden erst Anfang 2016 versendet mit der Folge, dass die Verjährung frühestens Ende 2019 eintritt.

Für all diejenigen, die ihr Fahrzeug nach 2015 erworben haben, stellt sich das Problem der Verjährung ohnehin nicht. Die Verjährungsfrist kann natürlich erst dann zu laufen beginnen, wenn der jeweilige Anspruch entstanden ist. Da der Anspruch frühestens mit Kauf des Fahrzeugs entstehen kann, tritt die Verjährung folgerichtig erst ab dem 31.12.2019 ein.

Gleiches gilt für die Kunden der 2.7 und 3.0 Liter Fahrzeuge: Hier wurde die Manipulation erst im Jahr 2017 bzw. 2018 bekannt. Eine Verjährung für solche Fahrzeuge ist erst ab dem Jahr 2020 bzw. 2021 zu erwarten.

Die Musterfeststellungsklage (Dauer ca. 5 – 7 Jahre !!) bietet aus unserer Sicht nur denjenigen einen echten Vorteil, die keine Rechtsschutzversicherung haben und das Fahrzeug auch nicht finanziert haben. Denn eine Einzelklage gegen VW, deren Kosten von der Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen werden, führt weitaus schneller zum Ziel, nämlich in ca. 6 Monaten.

Auch der Widerruf der Kfz-Finanzierung ermöglicht es Ihnen, das Fahrzeug binnen einer Frist von 4 – 6 Monaten an VW zurückzugeben. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Autokredit-Widerruf. Sprechen Sie uns gerne an.

SIE MÖCHTEN SICH VORAB NUR INFORMIEREN?

Die VW AG musste schon in der Vergangenheit auf Anordnung des deutschen Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) in Europa einen verpflichtenden Rückruf für Fahrzeuge mit Diesel-Motor durchführen. Europaweit sind mehrere Millionen Teil des Rückrufes.

 

Laut Angaben des Herstellers ging es dabei zunächst nur um den Motorentyp EA 189. Das sind insbesondere die folgenden Fahrzeuge:

 

  • VW CC
  • VW Eos (2.0 TDI)
  • VW Golf VI (GTD, 1.6 TDI, 1.6 TDI BlueMotion,1.6 TDI BlueMotion Technology, 2.0 TDI) (Variant, Cabriolet, Golf Plus)
  • VW Jetta
  • VW Beetle (2.0 TDI) (Cabriolet)
  • VW Caddy (1.6 TDI, 1.6 TDI BlueMotion Technology, 2.0 TDI, 2.0 TDI BlueMotion Technology)
  • VW Passat VII (1.6 TDI BlueM
  • otion, 1.6 TDI BlueMotion Technology, 2.0 TDI BlueMotion Technology) (CC, Variant)
  • VW Polo (1.6 TDI, 1.6 TDI Blue Motion Technology, Blue Motion 89 g 1.2 TDI)
  • VW Scirocco (2.0 TDI, 2.0 TDI BlueMotion Technology)
  • VW Sharan (2.0 TDI BlueMotion Technology, 2.0 TDI BlueMotion)
  • VW Tiguan I (2.0 TDI)
  • VW Touran (1.6 TDI, 2.0 TDI)
  • VW Amarok (2.0 TDI)
  • VW Transporter

 

  • Audi A1 (1.6 TDI, 2.0 TDI) (Sportback)
  • Audi A3 (1.6 TDI, 2.0 TDI) (Cabriolet, Sportback)
  • Audi A4 (2.0 TDI) (Cabriolet,Allroad, Avant, Quattro)
  • Audi A5 (2.0 TDI) (Cabriolet. Coupè, Sportback)
  • Audi A6 (2.0 TDI) (Avant)
  • Audi Q3 (2.0 TDI)
  • Audi Q5 (2.0 TDI)
  • Audi TT (2.0 TDI) (Coupè)

 

  • Skoda Fabia (1.6 TDI)
  • Skoda Octavia (1.6 TDI, 1.6 TDI GreenLine, 2.0 TDI) (Combi, Scout)
  • Skoda Rapid (1.6 TDI)
  • Skoda Roomster (1.6 TDI)
  • Skoda Superb (1.6 TDI, 2.0 TDI, 1.6 TDI GreenLine) (Combi)
  • Skoda Yeti (1.6. TDI, 1.6 TDI Greenline, 2.0 TDI)

 

  • Seat Altea, Seat Altea XL
  • Seat Exeo (2.0 TDI)
  • Seat Ibiza
  • Seat Leon
  • Seat Alhambra
  • Seat Toledo (1.6 TDI)

 

Aus unserer Sicht sind allerdings noch viele weitere Fahrzeuge von der Manipulation betroffen:

 

  • VW Touareg 3,0 TDI
  • Audi A4 3.0 TDI EU 6
  • Audi A5 3.0 TDI EU 6
  • Audi A6 3.0 TDI EU 6
  • Audi A7 3.0 TDI EU 6
  • Audi A7der Modelljahre 2010-2013 V6/V8 EU5
  • Audi A8 3.0 TDI EU 6
  • Audi A8 der Modelljahre 2010-2013 V6/V8 EU5
  • Audi Q5 3.0 TDI EU 6
  • Audi SQ5 3.0 TDI EU 6
  • Audi Q7 3.0 TDI EU 6

 

Dies ist auch nicht nur eine vage Vermutung von uns: Das Landgericht Stuttgart hat kürzlich die Audi AG zur Rücknahme mehrerer 3.0 Liter Fahrzeuge verurteilt.

1.

Ist Ihr Fahrzeug ebenfalls manipuliert worden, so haben Sie wahlweise gegen den Hersteller oder den Verkäufer einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages – das heißt, Sie können Ihr Fahrzeug zurück geben und erhalten den von Ihnen gezahlten Kaufpreis zurück. Ggf. wird eine moderate Nutzungsentschädigung für die bislang gefahrenen Kilometer in Ansatz gebracht. Diese Nutzungspauschale beträgt nach unserer Erfahrung regelmäßig nur 1/3 des tatsächlichen Wertverlustes.

Bsp:

Sie haben Ihr (Neu-) Fahrzeug vor drei Jahren zu einem Preis von 45.000 Euro gekauft und sind bis jetzt 40.000 km gefahren. Ein solches Fahrzeug ist nach DAT und Schwacke-Gesichtspunkten nur ca. 22.500 Euro wert – aufgrund der Diesel-Thematik ist ein weiterer Wertverlust von ca. 30 % eingetreten. Es ist also sehr realistisch, dass das Fahrzeug aus diesem Beispiel aktuell nur noch für 16.000 Euro verkauft werden könnte.

Über die Schadensersatzklage gegen den Hersteller müssen Sie sich jedoch nur eine Nutzungspauschale von 6.000 Euro (45.000 Euro Kaufpreis * 40.000 km / 300.000 km Gesamtfahrleistung) anrechnen lassen. In der Folge können Sie Ihr Fahrzeug an den Hersteller zurück geben und erhalten hierfür noch einen Betrag in Höhe von 39.000 Euro.

Der Vorteil aus dem Beispielsfall beläuft sich folglich auf bis zu  23.000 Euro. 

2.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit das Fahrzeug zu behalten und lediglich einen (kleinen) Schadensersatzanspruch in Höhe des durch die Manipulation hervorgerufenen Minderwertes gegen den Hersteller oder Verkäufer durchzusetzen. Dieser Schadensersatzanspruch beträgt in der Regel 15 – 30 % des Kaufpreises.

Bsp:

Der Kaufpreis Ihres Fahrzeugs beträgt 45.000 Euro. Ihr Anspruch auf Ersatz der merkantilen Wertminderung beträgt zwischen 6.750 Euro – 13.500 Euro.

Nein, Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht zwingend zurück geben. Alternativ zu der vollständigen Rückabwicklung des Kaufvertrages können Sie sich auch (nur) den durch die Manipulation hervorgerufenen Minderwert des Fahrzeugs erstatten lassen. Näheres hierzu finden Sie oben unter Ziffer 2.
Ihre Kosten werden in aller Regel von Ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen. Wir bieten Ihnen kostenlos an, eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung zu stellen. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Eine Kopie des Fahrzeugscheins
  • Die Rechnung oder den Kaufvertrag des Fahrzeugs
  • Ihre Rechtsschutzdaten (Name der Gesellschaft und Versicherungs- bzw. Policen-Nr.)

Sie besitzen keine Versicherung? Sprechen Sie uns gerne an – dann unterbreiten wir Ihnen ein konkreten Angebot.

Ist Ihr Fahrzeug finanziert? In diesem Fall kann eine Rechtsschutzversicherung noch „nachträglich“ abgeschlossen werden, die sämtliche Kosten unserer Beauftragung übernimmt. Dies ist allerdings nur noch bei ganz wenigen Versicherungsgesellschaften möglich. Sprechen Sie uns hierzu einfach kostenlos und unverbindlich an.

Gegen VW gab es in der Vergangenheit schon hundertfache positive Urteile. All diese hier aufzulisten, würde den Rahmen sprengen. Nachfolgend finden Sie einen Auszug:

 

  • LG Aachen, 10 O 146/16, Urteil vom 03.12.2017
  • LG Arnsberg I-2 O 375/16, Urteil vom 24.03.2017
  • LG Bayreuth, Urteil vom 23.10.2017, Az.: 23 O 227/17
  • LG Berlin, Urteil vom 15.11.2017, Az.:9 O 103/17
  • LG Bielefeld, Urteil vom 16.10.2017, Az.: 6 O 149/16
  • LG Bonn, Urteil vom 13.10.2017, Az.: 19 O 104/17
  • LG Braunschweig, 6 O 58/16, Urteil vom 29.12.2016
  • LG Detmold 9 O 140/16, Urteil vom 11.05.2017
  • LG Dortmund, Urteil vom 02.10.2017, Az.: 12 O 45/17
  • LG Düsseldorf, Urteil vom 07.11.2017, Az.: 7 O 244/16
  • LG Essen, Urteil vom 19.10.2017, Az.: 9 O 33/17
  • LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 07.08.2017, Az.: 13 O 30/17
  • LG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.10.2017, Az.: 2-26 O 67/17
  • LG Gießen, Urteil vom 26.09.2017, Az.: 2 O 110/17
  • LG Hildesheim 3 O 139/16, Urteil vom 17.01.2017
  • LG Ingolstadt, Urteil vom 12.07.2017, Az.: 33 O 1160/16
  • LG Kleve, Urteil vom 06.10.2017, Az.: 3 O 201/16
  • LG Köln 32 O 219/16, Beschluss vom 30.05.2017
  • LG Mainz, Urteil vom 16.08.2017, Az.: 5 O 411/16
  • LG Mönchengladbach, Urteil vom 11.07.2017, Az.: 1 O 320/16
  • LG Münster, Urteil vom 21.07.2017, Az.: 016 O 363/16
  • LG Nürnberg-Fürth, 8 O 2404/16, Urteil vom 27.04.2017
  • LG Offenburg, Urteil vom 30.06.2017, Az. 2 O 133/16
  • LG Osnabrück, Urteil vom 28.07.2017, Az.: 12 O 1815/16
  • LG Regensburg 7 O 967/16, Urteil vom 04.01.2017
  • LG Saarbrücken, Urteil vom 26.10.2017, Az.: 12 O 62/17
  • LG Zwickau 7 O 370/16, Urteil vom 12.05.2017
  • Wir sind auf die Rückabwicklung von Diesel-Fahrzeugen spezialisiert;
  • Wir führen derzeit über 600 Verfahren gegen Fahrzeug-Hersteller und Autobanken;
  • Wir konnten allein im letzten Jahr mehrere hunderte Diesel-Fahrzeuge für unsere Mandanten zurückgeben;
  • Wir vereinen die individuelle und bedarfsgerechte Mandatsbetreuung einer kleinen Kanzlei mit dem Know-How und der Erfahrung einer großen Kanzlei;
  • Stiftung Wartentest: Erfolgreiche Kanzlei im Kampf gegen Autobanken

DAS SAGEN UNSERE MANDANTEN ÜBER UNS

  • positive review  Ich bin wirklich äußerst zufrieden. 1A Kompetenz. Ich würde Herrn Paul jederzeit weiterempfehlen!

    thumb Sab Rina
    17. August 2018

    positive review  Kurz und Knapp...!!! Sehr Erfahrungsperson... ***RESPEKT***

    thumb Fetih Inci
    16. January 2019

    positive review  Herr Paul hat mich und meine Interessen ca. 1 Jahr lang vertreten. Der Informationsfluss war von Anfang an hervorragend und sehr freundlich. Ich wurde ständig auf dem laufenden gehalten und über die bevorstehenden Abläufe informiert. Nichts wurde ohne meine Einwilligung oder über meinen Kopf hinweg entschieden. Bei Fragen meinerseits stand mir Herr Paul und sein sehr kompetentes Team immer mit Rat und Tat zur Seite. Es wurde schnell und zufriedenstellend auf Mails oder Anrufe reagiert. War Herr Paul mal nicht telefonisch zu erreichen, rief er am darauffolgenden Tag zurück. Durch Herrn Pauls unermüdlichen Einsatz und vorbildlichen Engagement kam es am Ende zu einem mehr als erfreulichen Ergebnis. Dafür danke ich Ihnen, Herr Paul ! Ich kann diese Kanzlei, insbesondere Herrn Paul, jedem uneingeschränkt empfehlen. Für mich in Zukunft die erste Anlaufstelle für juristische Fragen oder Probleme !

    thumb Sebastian Heinrich
    18. February 2019
  • positive review  Anwalt Andreas H. Paul ist ein Meister seines Fachs. Er hat für meinen Mann viel Geld für seinen Diesel PKW von der Autobank zurück geholt. Sehr zu empfehlen.

    thumb Supreeya Fröhlich
    28. November 2018

    positive review  sehr kompetente und zielorientierte rechtliche Hilfe! Herr Paul sowie sein gesamtes Team sind sehr nett und engagiert. Bin mehr als zufrieden!

    thumb Clarissa Be
    21. September 2018

    5 star review  Bin sehr zufrieden! Widerruf hat hervorragend geklappt! Zusammenarbeit 1a! Alle fragen wurden mir stets beantwortet! Immer wieder gerne�

    thumb Giovanni Russo
    23. July 2018
  • positive review  Super Beratung. Kann man nur weiter empfehlen. Vielen Dank für das tolle Ergebnis!

    thumb Natascha Venturelli
    3. February 2019

    positive review  Nach zugegeben anfänglicher Skepsis in Bezug auf die mediale Berichterstattung habe ich meinen Vertrag (Automobil-Bank) zur Einsicht zugesandt. Mit dem Ergebnis bin ich zufrieden und kann Rechtsanwalt Andeas Paul ohne bedenken jederzeit weiterempfehlen! Klage wurde erfolgreich geführt! 🤙🤙🤙🤙 darauf trink ich einen 🥃

    thumb Ja Mes
    24. January 2019

    5 star review  Überragender Service hat mich sogar nach seinem Feierabend kontaktiert da er mich tagsüber nicht erreicht hat. Hat meine Erwartungen weit übertroffen und würde ich jederzeit wieder in Anspruch nehmen....Dankeschön noch einmal für den tollen Service.

    thumb Claudio Acampa
    22. January 2018
  • positive review  Herr Paul hat mich sehr kompetent beraten und vertreten. Auch wenn die Kanzlei nicht bei mir vor Ort ist, hatte ich immer direkten telefonischen Kontakt zu ihm und somit einen Ansprechpartner. Was mir persönlich sehr wichtig ist.

    thumb Philipp Stark
    27. November 2018

    positive review  Geld zurück bei der Kfz Finanzierung Sensationell

    thumb Jürgen Hanke
    18. August 2018

    5 star review  Hat alles super geklappt. Danke nochmal für Ihre Hilfe.

    thumb Jessica No
    17. August 2018
  • positive review  Von Herrn Paul habe ich mich hervorragend beraten gefühlt! Erwartungen wurden in jeglicher Hinsicht mehr als übertroffen! Informationsfluss - TOP Beratung ehrlich und gründlich - TOP Arbeitstempo - TOP Alles in allem ein sehr kompetenter Rechtsanwalt, den man gerne (& besser) hinter sich stehen hat, wenn der Schuh drückt und der wirklich weiß, was er tut!!! Danke nochmal!

    thumb AN DI
    8. December 2018

    5 star review  Zusammenarbeit und Informationsfluss 1A. Wir waren zu jeder Zeit sehr zufrieden und wir wurde zur vollsten Zufriedenheit vertreten. Sehr zu empfehlen!!!

    thumb Ra Lle
    15. October 2018

    5 star review  Mehr als Klasse, bzw. WELTKLASSE kann man nicht sagen. Weiter so!

    thumb Felix Lotz
    9. May 2018