OPEL MANIPULATION 



PRÜFEN SIE HIER, OB IHR FAHRZEUG BETROFFEN IST ODER ZUMINDEST UNTER VERDACHT STEHT!

Opel Dieselskandal – Hersteller ruft Fahrzeuge zurück

Mit Opel steht der nächste deutsche Autobauer im konkreten Verdacht, die Abgase von Dieselfahrzeugen mit umstrittenen Software-Funktionen manipuliert zu haben. Ermittler durchsuchten mehrere Stunden lang wegen möglichen Betrugs Geschäftsräume in Rüsselsheim und Kaiserslautern. Laut Bundesverkehrsministerium gibt es schon einen amtlichen Rückruf für rund 100.000 Autos der Typen Insignia, Cascada und Zafira.

 

Es sind nach den jüngsten Erkenntnissen allerdings noch weitaus mehr Fahrzeugtypen und Motovarianten betroffen. Das Landgericht Stuttgart hat bereits in diversen Diesel-Fahrzeugen eine illegale Abschalteinrichtung bestätigt, die noch nicht von einem amtlichen Rückruf betroffen waren. Wir gehen davon aus, dass sämtliche Opel-Diesel manipuliert wurden, denn in sämtlichen Fahrzeugen von Opel sind sog. „Thermofenster“ verbaut, was nichts anderes darstellt als einen Temperaturbereich, in dem die Abgasreinigung abgeschaltet wird.

 

Autobauer begründen diese Abschalteinrichtungen mit dem sogenannten Motorschutz vor allem bei Kälte oder Hitze. Bei vielen Modellen gibt es aber Zweifel daran, ob dies wirklich notwendig ist. Die fraglichen Opel-Katalysatoren sollen nämlich schon bei Außentemperaturen unterhalb von 18 Grad Celsius in ihrer Wirkung nachgelassen haben. Das LG Stuttgart hält dies für unzulässig mit der Folge, dass die betreffenden Fahrzeuge ohne Nutzungswertersatz für die gefahrenen Kilometer an den Hersteller gegen Erstattung des vollen Kaufpreises zurückgegeben werden könnenMercedes-Benz selbst teilte mit, dass ausschließlich Varianten der Euro 6b-Norm betroffen sind. Dabei geht es wohl vor allem um die Modelle Mercedes Vito, C-Klasse, V-Klasse und GLC mit den Motoren OM651, OM642., OM622 und OM626. Der Automobilhersteller betonte jedoch, dass zusätzlich auch noch andere Modellvarianten vom Rückruf betroffen sein können. Außerdem sind immer nur Fahrzeuge aus bestimmten Produktionszeiträumen betroffen, nicht ganze Modellreihen. Welche Fahrzeuge genau zurückgerufen werden, können Sie dem grauen Kasten entnehmen.

Trotz der Rückruf-Aktion und der angebotenen, neuen Software müssen Daimler-Kunden mit einem erheblichen Wertverlust und eventuellen Fahrverbot rechnen. Geschädigte Mercedes-Fahrer sollten sich daher vor den ersten Schritten rechtlichen Beistand suchen, um die verschiedenen Möglichkeiten der Entschädigung auszuloten.

Opel arbeitet derzeit an einem passenden Software-Update, das bedeutet jedoch nicht, dass ein zurückgerufenes Fahrzeug nicht von einem Diesel-Fahrverbot betroffen sein kann. Erst kürzlich hat das Land Berlin verkündet, dass Einschränkungen für Besitzer von Euro-6-Dieseln nicht ausgeschlossen sind. Auch das höchste EU-Gericht hat entschieden, dass selbst die neusten Diesel-Fahrzeuge vom Verkehrs ausgeschlossen werden dürfen. Das bedeutet, dass trotz eines Updates die Zukunft der Diesel-Fahrzeuge weiterhin unsicher bleibt.

Durch die großangelegte Rückruf-Aktion von Opel musste der Automobilhersteller einige Image-Schäden einstecken. Nach Jahren der Rekordgewinne befindet sich der Konzern derzeit auf einer Talfahrt und diese kann sich auch auf den Fahrzeughalter auswirken. Denn es ist nicht ausgeschlossen, dass die Rückruf-Aktion mit einem erheblichen Wertverlust der Fahrzeuge einhergeht. Ein Weiterverkauf Ihres Opel-PKWs könnte für Sie daher ein finanzieller Verlust bedeuten. Machen Sie daher lieber früher als später Ihre Ansprüche gegenüber dem Verkäufer und Hersteller geltend.

SIE MÖCHTEN SICH VORAB NUR INFORMIEREN?

Opel muss auf Anordnung des deutschen Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) in Europa einen verpflichtenden Rückruf für Opel Fahrzeuge mit Diesel-Motor durchführen. Von dem Rückruf sind aktuell rund 100.000 Fahrzeuge betroffen.

 

Laut Angaben des Herstellers selbst geht es bei dem Rückruf überwiegend um die Fahrzeugytpen Insignia, Cascada und Zafira. Nach den Messergebnissen der Deutschen Umwelthilfe ist der Schadstoffausstoß allerdings auch bei den Modellen Mokka und Astra deutlich zu hoch. Weitere Modelle werden aktuelle getestet.

 

Aus unserer Sicht sind allerdings noch viele weitere Fahrzeuge von der Manipulation betroffen.  Wir gehen derzeit davon aus, dass sämtliche Diesel-Fahrzeuge von Opel manipuliert wurden.

 

Dies ist auch nicht nur eine vage Vermutung von uns:

 

Das Landgericht Stuttgart hat kürzlich einen Hersteller dazu verurteilt, zwei Fahrzeuge zurückzunehmen, die bislang noch nicht von einem amtlichen Rückruf des Kraftfahrtbundesamt betroffen waren.

1.

Ist Ihr Fahrzeug ebenfalls manipuliert worden, so haben Sie wahlweise gegen den Hersteller oder den Verkäufer einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages – das heißt, Sie können Ihr Fahrzeug zurück geben und erhalten den von Ihnen gezahlten Kaufpreis zurück. Ggf. wird eine moderate Nutzungsentschädigung für die bislang gefahrenen Kilometer in Ansatz gebracht. Diese Nutzungspauschale beträgt nach unserer Erfahrung regelmäßig nur 1/3 des tatsächlichen Wertverlustes.

Bsp:

Sie haben Ihr (Neu-) Fahrzeug vor drei Jahren zu einem Preis von 45.000 Euro gekauft und sind bis jetzt 40.000 km gefahren. Ein solches Fahrzeug ist nach DAT und Schwacke-Gesichtspunkten nur ca. 22.500 Euro wert – aufgrund der Diesel-Thematik ist ein weiterer Wertverlust von ca. 30 % eingetreten. Es ist also sehr realistisch, dass das Fahrzeug aus diesem Beispiel aktuell nur noch für 16.000 Euro verkauft werden könnte.

Über die Schadensersatzklage gegen den Hersteller müssen Sie sich jedoch nur eine Nutzungspauschale von 6.000 Euro (45.000 Euro Kaufpreis * 40.000 km / 300.000 km Gesamtfahrleistung) anrechnen lassen. In der Folge können Sie Ihr Fahrzeug an den Hersteller zurück geben und erhalten hierfür noch einen Betrag in Höhe von 39.000 Euro.

Der Vorteil aus dem Beispielsfall beläuft sich folglich auf bis zu  23.000 Euro. 

2.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit das Fahrzeug zu behalten und lediglich einen (kleinen) Schadensersatzanspruch in Höhe des durch die Manipulation hervorgerufenen Minderwertes gegen den Hersteller oder Verkäufer durchzusetzen. Dieser Schadensersatzanspruch beträgt in der Regel 15 – 30 % des Kaufpreises.

Bsp:

Der Kaufpreis Ihres Fahrzeugs beträgt 45.000 Euro. Ihr Anspruch auf Ersatz der merkantilen Wertminderung beträgt zwischen 6.750 Euro – 13.500 Euro.

Nein, Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht zwingend zurück geben. Alternativ zu der vollständigen Rückabwicklung des Kaufvertrages können Sie sich auch (nur) den durch die Manipulation hervorgerufenen Minderwert des Fahrzeugs erstatten lassen. Näheres hierzu finden Sie oben unter Ziffer 2.
Ihre Kosten werden in aller Regel von Ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen. Wir bieten Ihnen kostenlos an, eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung zu stellen. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Eine Kopie des Fahrzeugscheins
  • Die Rechnung oder den Kaufvertrag des Fahrzeugs
  • Ihre Rechtsschutzdaten (Name der Gesellschaft und Versicherungs- bzw. Policen-Nr.)

Sie besitzen keine Versicherung? Sprechen Sie uns gerne an – dann unterbreiten wir Ihnen ein konkreten Angebot.

Ist Ihr Fahrzeug finanziert? In diesem Fall kann eine Rechtsschutzversicherung noch „nachträglich“ abgeschlossen werden, die sämtliche Kosten unserer Beauftragung übernimmt. Dies ist allerdings nur noch bei ganz wenigen Versicherungsgesellschaften möglich. Sprechen Sie uns hierzu einfach kostenlos und unverbindlich an.

Ja, in der Vergangenheit gab es schon hundertfach Urteile gegen Auto-Hersteller wegen erfolgter Manipulationen. Gegen VW wurde sogar schon entschieden, dass die manipulierten Fahrzeug ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung an den Hersteller zurückgegeben werden dürfen.

 

Das Landgericht Stuttgart hat mit seinen Urteilen vom 17.01.2019 (Az.: 23 O 178/18 und 23 O 172/18) ausdrücklich bestätigt, dass die in den Diesel-Fahrzeugen verbauten „Thermofenster“ ihre Besitzer dazu berechtigen, das jeweilige Fahrzeug an den Hersteller zurück zu geben.

 

Zuvor hatte bereits das LG Münster mit Beschluss vom 07.11.2017 einer Klage eines Diesel-Besitzers Erfolgsaussichten eingeräumt und die Rechte der Verbraucher herstellerübergreifend gestärkt:

 

Es besteht nach Auffassung des Gerichts eine sekundäre Beweislast für den Hersteller. Will heißen: Nicht Sie als Kläger müssen beweisen, dass Ihr Fahrzeug manipuliert wurde, sondern ganz im Gegenteil: Opel muss beweisen, dass Ihr Fahrzeug nicht manipuliert wurde. So sieht es derzeit auch das Landgericht Stuttgart.

  • Ich bin auf die Rückabwicklung von Diesel-Fahrzeugen spezialisiert;
  • Ich führe derzeit über 600 Verfahren gegen Fahrzeug-Hersteller und Autobanken;
  • Ich konnte allein im letzten Jahr mehrere hunderte Diesel-Fahrzeuge für unsere Mandanten zurückgeben;
  • Ich vereine die individuelle und bedarfsgerechte Mandatsbetreuung einer kleinen Kanzlei mit dem Know-How und der Erfahrung einer großen Kanzlei;
  • Stiftung Wartentest: Erfolgreiche Kanzlei im Kampf gegen Autobanken