PORSCHE RÜCKRUF

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Porsche unterliegt im Gerichtsverfahren

Im ersten offiziell bekannt gewordenen Urteil verurteilte das für den Fahrzeug-Hersteller heimische Landgericht Stuttgart den Sportwagenhersteller zur Erstattung des Kaufpreises in Höhe von 60.000 Euro.

Es ging um einen Cayenne der Schadstoffklasse 6. Das Gericht wirft Porsche vor, aus Profitgier die Abgasanlage manipuliert zu haben (Urt. v. 25.10.2018, Az. 6 O 175/17).

Zuvor wurde Porsche bereits vom LG Kiel zum Schadensersatz wegen einer illegalen Abschalteinrichtung verurteilt. Das Landgericht Dortmund hat dies mit Urteil vom 15. Januar 2019 (Az.: 12 O 262/17) nun nochmals bestätigt.

In der aktuellen Situation macht es vor diesen Hintergrund natürlich Sinn, den betroffenen Porsche-Diesel zurückzugeben und sich den Kaufpreis erstatten zu lassen.

Die Wertverluste, die durch die bekannt gewordene Manipulation eintreten, sind immens.

Details zum Porsche-Abgasskandal

Auch Porsche hat seine Diesel-Kunden betrogen – so viel steht fest. Die Porsche AG musste daher bereits Ende 2017 europaweit 22.000 Porsche Cayenne 3,0 TDI V6, Schadstoffklasse 6) zurückrufen. Der Macan TDI und über 6000 Cayenne mit 4,2 Liter-TDI-Motor sowie das Panamera-Modell sollten diesem Rückruf noch folgen. Sollten sich die Verdachtsmomente gegen weitere Motoren, insbesondere der Schadstoffklasse 5 erhärten, drohen weitere Rückrufaktionen. Die Rückrufaktionen wurden vom Bundesverkehrsminister angeordnet und geschehen nicht freiwillig. Zulassungsverbote für Porsche-Modelle stehen im Raum und erhebliche Wertverluste der Fahrzeuge waren bereits auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu verzeichnen.

Was aber besonders brisant ist: Das Software-Update führt nach den jüngsten Erkenntnissen und den Erfahrungen im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal zu folgenschweren Problemen mit dem Fahrzeug: Versottung des AGR-Ventils, Leistungsverlust, Steigender Kraftstoffverbrauch, Motor-Ruckeln (u.v.m.) sind die Folgen des angeblich „unbedenklichen“ Software-Updates des Herstellers.

Folgen der Nachrüstung und Alternativen

Nicht nur für die Porsche-Besitzer, sondern auch für alle anderen vom Diesel-Skandal betroffenen Fahrzeughalter, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen eine Nachrüstung hat und wie hoch der Wertverlust des betroffenen Fahrzeugs ist. Wer derzeit einen gebrauchten Diesel verkaufen möchte, muss in den meisten Fällen enorme Abschläge in Kauf nehmen, wenn er überhaupt noch einen Käufer findet. Der Gebrauchtwagenmarkt ist eingebrochen und die Nachfrage nach Diesel-Fahrzeugen nimmt täglich ab; zumal nach der Entscheidung des höchsten europäischen Gerichts auch EURO 6 Diesel nun von deutschen Großstädten ausgeschlossen werden dürfen.

Neben der Rückabwicklung des Kaufvertrags kann auch der Widerruf des Autokredits ein erfolgsversprechender Weg sein, sein Auto zurückzugeben; gerade für all diejenigen, die derzeit noch über keine Rechtsschutzversicherung verfügen.

Sie haben Ihr Fahrzeug finanziert? Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.

SIE MÖCHTEN SICH VORAB NUR INFORMIEREN?

Die Porsche AG musste bislang folgende Modelle zurückrufen:

  • Macan 3,0 Liter TDI (EU 6)
  • Cayenne 3,0 Liter TDI (EU 6)
  • Cayenne 4,2 Liter TDI (EU 6)
  • Panamera 3,0 Liter TDI (EU 6)
  • Panamera 4,2 Liter TDI (EU &)

Laut Angaben des Herstellers selbst geht es bei dem Rückruf überwiegend um Fahrzeugvarianten der Euro 6 Norm.

Aus unserer Sicht sind allerdings noch viele weitere Fahrzeuge von der Manipulation betroffen.

Dies ist auch nicht nur eine vage Vermutung von uns: Das Landgericht Stuttgart hat kürzlich die Daimler AG dazu verurteilt, zwei Fahrzeuge zurückzunehmen, die bislang noch nicht von dem amtlichen Rückruf von Daimler betroffen waren. Dies zeigt deutlich, dass es keine Garantie dafür gibt, dass Ihr Fahrzeug nicht manipuliert wurde, nur weil es noch nicht zurückgerufen wurde.

1.

Ist Ihr Fahrzeug ebenfalls manipuliert worden, so haben Sie wahlweise gegen den Hersteller oder den Verkäufer einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages – das heißt, Sie können Ihr Fahrzeug zurück geben und erhalten den von Ihnen gezahlten Kaufpreis zurück. Ggf. wird eine moderate Nutzungsentschädigung für die bislang gefahrenen Kilometer in Ansatz gebracht. Diese Nutzungspauschale beträgt nach unserer Erfahrung regelmäßig nur 1/3 des tatsächlichen Wertverlustes.

Bsp:

Sie haben Ihr (Neu-) Fahrzeug vor drei Jahren zu einem Preis von 45.000 Euro gekauft und sind bis jetzt 40.000 km gefahren. Ein solches Fahrzeug ist nach DAT und Schwacke-Gesichtspunkten nur ca. 22.500 Euro wert – aufgrund der Diesel-Thematik ist ein weiterer Wertverlust von ca. 30 % eingetreten. Es ist also sehr realistisch, dass das Fahrzeug aus diesem Beispiel aktuell nur noch für 16.000 Euro verkauft werden könnte.

Über die Schadensersatzklage gegen den Hersteller müssen Sie sich jedoch nur eine Nutzungspauschale von 6.000 Euro (45.000 Euro Kaufpreis * 40.000 km / 300.000 km Gesamtfahrleistung) anrechnen lassen. In der Folge können Sie Ihr Fahrzeug an den Hersteller zurück geben und erhalten hierfür noch einen Betrag in Höhe von 39.000 Euro.

Der Vorteil aus dem Beispielsfall beläuft sich folglich auf bis zu  23.000 Euro. 

 

2.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit das Fahrzeug zu behalten und lediglich einen (kleinen) Schadensersatzanspruch in Höhe des durch die Manipulation hervorgerufenen Minderwertes gegen den Hersteller oder Verkäufer durchzusetzen. Dieser Schadensersatzanspruch beträgt in der Regel 15 – 30 % des Kaufpreises.

Bsp:

Der Kaufpreis Ihres Fahrzeugs beträgt 45.000 Euro. Ihr Anspruch auf Ersatz der merkantilen Wertminderung beträgt zwischen 6.750 Euro – 13.500 Euro.

Nein, Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht zwingend zurück geben. Alternativ zu der vollständigen Rückabwicklung des Kaufvertrages können Sie sich auch (nur) den durch die Manipulation hervorgerufenen Minderwert des Fahrzeugs erstatten lassen. Näheres hierzu finden Sie oben unter Ziffer 2.
Ihre Kosten werden in aller Regel von Ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen. Wir bieten Ihnen kostenlos an, eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung zu stellen. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Eine Kopie des Fahrzeugscheins
  • Die Rechnung oder den Kaufvertrag des Fahrzeugs
  • Ihre Rechtsschutzdaten (Name der Gesellschaft und Versicherungs- bzw. Policen-Nr.)

Sie besitzen keine Versicherung? Sprechen Sie uns gerne an – dann unterbreiten wir Ihnen ein konkreten Angebot.

Ist Ihr Fahrzeug finanziert? In diesem Fall kann eine Rechtsschutzversicherung noch „nachträglich“ abgeschlossen werden, die sämtliche Kosten unserer Beauftragung übernimmt. Dies ist allerdings nur noch bei ganz wenigen Versicherungsgesellschaften möglich. Sprechen Sie uns hierzu einfach kostenlos und unverbindlich an.

Ja, das Landgericht Stuttgart hat ausdrücklich bestätigt, dass sich eine illegale Abschalteinrichtung in den streitgegenständlichen Fahrzeugen befindet, die die Besitzer dazu berechtigen, Ihr Fahrzeug an den Hersteller zurück zu geben.

Auch das Landgericht Dortmund hat bereits mit Urteil vom 15. Januar 2019 (Az.: 12 O 262/17) in diesem Sinne geurteilt.

Zuvor hatte zudem schon das LG Kiel die Porsche AG zum Schadensersatz verurteilt.

Interessant dürfte auch ein Hinweisbeschluss des LG Münster vom 07.11.2017 sein: Es besteht nach Auffassung des Gerichts eine sekundäre Beweislast für den Fahrzeug-Hersteller.

Will heißen: Nicht Sie als Kläger müssen beweisen, dass Ihr Fahrzeug manipuliert wurde, sondern ganz im Gegenteil: Die Porsche AG muss beweisen, dass Ihr Fahrzeug nicht manipuliert wurde.

  • Wir sind auf die Rückabwicklung von Diesel-Fahrzeugen spezialisiert;
  • Wir führen derzeit über 600 Verfahren gegen Fahrzeug-Hersteller und Autobanken;
  • Wir konnten allein im letzten Jahr mehrere hunderte Diesel-Fahrzeuge für unsere Mandanten zurückgeben;
  • Wir vereinen die individuelle und bedarfsgerechte Mandatsbetreuung einer kleinen Kanzlei mit dem Know-How und der Erfahrung einer großen Kanzlei;
  • Stiftung Wartentest: Erfolgreiche Kanzlei im Kampf gegen Autobanken

DAS SAGEN UNSERE MANDANTEN ÜBER UNS

  • positive review  Super Beratung. Kann man nur weiter empfehlen. Vielen Dank für das tolle Ergebnis!

    thumb Natascha Venturelli
    3. February 2019

    positive review  Nach zugegeben anfänglicher Skepsis in Bezug auf die mediale Berichterstattung habe ich meinen Vertrag (Automobil-Bank) zur Einsicht zugesandt. Mit dem Ergebnis bin ich zufrieden und kann Rechtsanwalt Andeas Paul ohne bedenken jederzeit weiterempfehlen! Klage wurde erfolgreich geführt! 🤙🤙🤙🤙 darauf trink ich einen 🥃

    thumb Ja Mes
    24. January 2019

    5 star review  Zusammenarbeit und Informationsfluss 1A. Wir waren zu jeder Zeit sehr zufrieden und wir wurde zur vollsten Zufriedenheit vertreten. Sehr zu empfehlen!!!

    thumb Ra Lle
    15. October 2018
  • positive review  Herr Paul hat mich sehr kompetent beraten und vertreten. Auch wenn die Kanzlei nicht bei mir vor Ort ist, hatte ich immer direkten telefonischen Kontakt zu ihm und somit einen Ansprechpartner. Was mir persönlich sehr wichtig ist.

    thumb Philipp Stark
    27. November 2018

    positive review  sehr kompetente und zielorientierte rechtliche Hilfe! Herr Paul sowie sein gesamtes Team sind sehr nett und engagiert. Bin mehr als zufrieden!

    thumb Clarissa Be
    21. September 2018

    positive review  Geld zurück bei der Kfz Finanzierung Sensationell

    thumb Jürgen Hanke
    18. August 2018
  • positive review  Von Herrn Paul habe ich mich hervorragend beraten gefühlt! Erwartungen wurden in jeglicher Hinsicht mehr als übertroffen! Informationsfluss - TOP Beratung ehrlich und gründlich - TOP Arbeitstempo - TOP Alles in allem ein sehr kompetenter Rechtsanwalt, den man gerne (& besser) hinter sich stehen hat, wenn der Schuh drückt und der wirklich weiß, was er tut!!! Danke nochmal!

    thumb AN DI
    8. December 2018

    5 star review  Überragender Service hat mich sogar nach seinem Feierabend kontaktiert da er mich tagsüber nicht erreicht hat. Hat meine Erwartungen weit übertroffen und würde ich jederzeit wieder in Anspruch nehmen....Dankeschön noch einmal für den tollen Service.

    thumb Claudio Acampa
    22. January 2018

    5 star review  Hat alles super geklappt. Danke nochmal für Ihre Hilfe.

    thumb Jessica No
    17. August 2018
  • positive review  Kurz und Knapp...!!! Sehr Erfahrungsperson... ***RESPEKT***

    thumb Fetih Inci
    16. January 2019

    positive review  Anwalt Andreas H. Paul ist ein Meister seines Fachs. Er hat für meinen Mann viel Geld für seinen Diesel PKW von der Autobank zurück geholt. Sehr zu empfehlen.

    thumb Supreeya Fröhlich
    28. November 2018

    5 star review  Bin sehr zufrieden! Widerruf hat hervorragend geklappt! Zusammenarbeit 1a! Alle fragen wurden mir stets beantwortet! Immer wieder gerne�

    thumb Giovanni Russo
    23. July 2018
  • 5 star review  Mehr als Klasse, bzw. WELTKLASSE kann man nicht sagen. Weiter so!

    thumb Felix Lotz
    9. May 2018

    positive review  Herr Paul hat mich sehr kompetent beraten und vertreten. Bin voll und ganz zufrieden ! Vielen lieben Dank nochmal für die gute Arbeit 😊

    thumb David La Terra
    12. February 2019

    positive review  Ich bin wirklich äußerst zufrieden. 1A Kompetenz. Ich würde Herrn Paul jederzeit weiterempfehlen!

    thumb Sab Rina
    17. August 2018