Experten raten: Raus aus der Musterfeststellungsklage!

Sowohl der Focus als auch das Handelsblatt raten dringend im VW-Abgasskandal, schnellstmöglich aus der Musterfeststellungsklage auszusteigen. Zu Recht, denn sinnvoller ist es den Schadensersatzanspruch im Abgasskandal gegen die Autohersteller im Wege der Einzelklage schneller und effizienter und damit auch oftmals werthaltiger durchzusetzen!

Der Grund ist, wie das Handelsblatt in seiner Online-Ausgabe vom 21.08.2019 titelt:

“VW profitiert von langen Diesel-Rechtsstreits – Jeder Tag könnte rund 1,2 Millionen Euro bringen. Hunderttausende Dieselfahrer wollen Geld von Volkswagen. Doch das Musterverfahren hat nicht einmal begonnen. Der Konzern spart so enorm viel Geld.“

Fachleute rechnen damit, so der Focus, dass es mindestens bis 2023 dauern kann, bis in dem Mammutverfahren der Musterfeststellungsklage ein rechtskräftiges Urteil im Abgasskandal vorliegen wird. Aber auch dann haben die Geschädigten im Abgasskandal noch kein Geld. Die Ansprüche im Abgasskandal sind dann erneut individuell gegen die Volkswagen AG einzuklagen.

Die Musterfeststellungsklage erweist sich im Dieselskandal damit als untaugliches Mittel.

Unser Rat an alle Rechtschutzversicherte:

Sofort aus der Musterfeststellungsklage aussteigen! Die Zeit drängt! Melden Sie sich noch heute bei uns. Wir beantragen Deckungsschutz bei Ihrer Rechtschutzversicherung und klagen individuell für Sie. Die Aussichten auf eine schnellere Entscheidung als bei der Musterfeststellungsklage sind gut. Wir haben Ergebnisse in der Regel in ein bis zwei Jahren und damit deutlich vor dem angenommenen Ende der Musterfeststellungsklage.

Unser Rat an alle Nicht-Rechtsschutzversicherte:

Raus aus der Musterfeststellungsklage. Es gibt mittlerweile Prozessfinanzierer für Einzelklagen im Abgasskandal. Diese finanzieren Ihr Prozessrisiko gegen eine Erfolgsbeteiligung. Unserer Einschätzung nach ist dies immer noch besser, als bis 2023 warten zu müssen.

Die Zeit drängt!

Am 30. September 2019 entfaltet die Musterfeststellungsklage für alle Beteiligten Bindungswirkung. Spätestens dann ist ein Wechsel von der Musterfeststellungsklage in die Einzelklage nicht mehr möglich! Stattdessen sind die VW-Geschädigten, die sich in der Musterfeststellungsklage angemeldet haben und Ihre Ansprüche im Abgasskandal mit der Musterfeststellungsklage durchsetzen wollen, in der Musterfeststellungsklage gefangen. Ein Wechsel in die Einzelklage ist dann nicht mehr möglich!

Aber melden Sie sich nicht vorschnell aus der Musterfeststellungsklage ab, sondern erst dann, wenn die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder des Prozesskostenfinanzierers vorliegt.

Sprechen Sie uns an!