DAIMLER RÜCKRUF

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Daimler Diesel-Skandal

Mercedes-Benz ruft Fahrzeuge zurück

Nach der Anordnung des deutschen Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) im Juni 2018 musste auch der Automobilhersteller Mercedes Benz (Daimler AG) eine großangelegte Rückruf-Aktion starten. Rund 700.000 Fahrzeuge mit Diesel-Motoren sind in Europa betroffen, davon alleine in Deutschland circa 280.000. Genauso wie im Fall Volkswagen wurden auch bei Mercedes-Fahrzeugen die Abgas-Software manipuliert. Die Daimler AG muss deswegen die betroffenen Fahrzeuge zurücknehmen und mit einer neuen Abgas-Software ausstatten. Mercedes-Benz selbst teilte mit (was sich nun aber wohl als unwahr herausstellte – siehe unten), dass ausschließlich Varianten der Euro 6b-Norm betroffen sind. Dabei geht es wohl vor allem um die Modelle Mercedes Vito, C-Klasse, V-Klasse und GLC mit den Motoren OM651, OM642., OM622 und OM626. Der Automobilhersteller betonte jedoch, dass zusätzlich auch noch andere Modellvarianten vom Rückruf betroffen sein können.

Mit Urteilen vom 17.01.2019 (Az.: 23 O 178/18 und 23 O 172/18) hat das Landgericht Stuttgart die Daimler AG dazu verurteilt, die streitgegenständlichen Fahrzeuge zurückzunehmen und den Käufern den Kaufpreis zu erstatten. Ähnliches war bereits zuvor vom Landgericht Hanau und Landgericht Münster so entschieden worden.

(!) Das interessante aus den Verfahren vor dem Stuttgarter Landgericht ist nun allerdings, dass die relevanten Fahrzeuge (noch) nicht von einem amtlichen Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt betroffen waren. Unsere bisherige Auffassung, dass alle Fahrzeuge mit den o. g. Fahrzeugmotoren von Daimler manipuliert wurden, bestätigt sich also nach und nach. Das Gericht ist in beiden Verfahren der Auffassung der Klägerseite gefolgt, dass eine (unzulässige) Abschaltvorrichtung i.S.d. Art. 5 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Nr. 10 VO (EG) 715/2007 in den Fahrzeugen verbaut wurde.

Trotz der Rückruf-Aktion und der angebotenen, neuen Software müssen Daimler-Kunden mit einem erheblichen Wertverlust und eventuellen Fahrverbot rechnen. Geschädigte Mercedes-Fahrer sollten sich daher vor den ersten Schritten rechtlichen Beistand suchen, um die verschiedenen Möglichkeiten der Entschädigung auszuloten. Die Vergangenheit hat im Zusammenhang der VW-Abgas-Manipulation gezeigt, dass die manipulierten Fahrzeug nach nur kurzer Zeit faktisch wertlos und unverkäuflich geworden sind.

Innerhalb der nächsten 1 1/2 Jahren sollen alle betroffenen Daimler-Fahrzeuge zurückgerufen werden. Die Erfahrung im VW-Skandal hat allerdings gezeigt, dass es nach einem Software-Update zu erheblichen Problemen mit dem Fahrzeug führen kann. Viele Kunden entscheiden sich daher gegen ein solches Software-Update. Da es sich um eine behördliche Aktion handelt, kann eine Verweigerung des Rückruf verschiedene Folgen haben. Alternativen zum Rückruf oder Verkauf ist die Rückabwicklung, am besten besprechen Sie Ihre Optionen mit uns durch.

Die Daimler AG arbeitet derzeit an einem passenden Software-Update, das bedeutet jedoch nicht, dass ein zurückgerufenes Fahrzeug nicht von einem Diesel-Fahrverbot betroffen sein kann. Erst kürzlich hat das Land Berlin verkündet, dass Einschränkungen für Besitzer von Euro-6-Dieseln nicht ausgeschlossen sind. Auch das höchste EU-Gericht hat entschieden, dass selbst die neusten Diesel-Fahrzeuge vom Verkehrs ausgeschlossen werden dürfen. Das bedeutet, dass trotz eines Updates die Zukunft der Diesel-Fahrzeuge weiterhin unsicher bleibt.

Durch die großangelegte Rückruf-Aktion von Mercedes-Benz musste der Automobilhersteller einige Image-Schäden einstecken. Nach Jahren der Rekordgewinne befindet sich der Konzern derzeit auf einer Talfahrt und diese kann sich auch auf den Fahrzeughalter auswirken. Denn es ist nicht ausgeschlossen, dass die Rückruf-Aktion mit einem erheblichen Wertverlust der Fahrzeuge einhergeht. Ein Weiterverkauf Ihres Mercedes-PKWs könnte für Sie daher ein finanzieller Verlust bedeuten. Machen Sie daher lieber früher als später Ihre Ansprüche gegenüber dem Verkäufer und Hersteller geltend.

SIE MÖCHTEN SICH VORAB NUR INFORMIEREN?

Die Daimler AG muss auf Anordnung des deutschen Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) in Europa einen verpflichtenden Rückruf für Mercedes-Benz Fahrzeuge mit Diesel-Motor durchführen. Europaweit sind aktuell rund 700.000 Fahrzeuge Teil des Rückrufes. Davon befinden sich rund 280.000 Fahrzeuge in Deutschland.

Laut Angaben des Herstellers selbst geht es bei dem Rückruf überwiegend um Fahrzeugvarianten der Euro 6b-Norm: Vito 1,6l Diesel (Motor OM 622), C-Klasse 1,6l Diesel (Motor OM 626), ML/GLE/GL/GLS 3,0l Diesel (Motor OM 642), V-Klasse 2,2l Diesel (Motor OM 651) und GLC 2,2l Diesel (Motor OM 651). Eine aktuelle, vom Hersteller veröffentlichte Übersicht finden Sie hier.

Aus unserer Sicht sind allerdings noch viele weitere Fahrzeuge von der Manipulation betroffen.  Wir gehen derzeit davon aus, dass sämtliche Fahrzeuge, in denen die Motoren mit der Kennung OM651, OM642, OM622 und OM626 verbaut sind, manipuliert wurden. Eine Liste aller Fahrzeuge, die mit den verdächtigen Motoren ausgestattet sind, finden Sie hier.

Dies ist auch nicht nur eine vage Vermutung von uns: Das Landgericht Stuttgart hat kürzlich die Daimler AG dazu verurteilt, zwei Fahrzeuge zurückzunehmen, die bislang noch nicht von dem Rückruf betroffen waren. Auch gilt es zu beachten, dass das Kraftfahrtbundesamt derzeit weitere Modelle und Typen des Daimler-Konzerns prüft. Es ist daher zu erwarten, dass neben den vorgenannten, bereits zurückgerufenen Fahrzeugen, noch eine weitere große Anzahl an Diesel-Fahrzeugen in der Zukunft zurück in die Werkstätten müssen.

1.

Ist Ihr Fahrzeug ebenfalls manipuliert worden, so haben Sie wahlweise gegen den Hersteller oder den Verkäufer einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages – das heißt, Sie können Ihr Fahrzeug zurück geben und erhalten den von Ihnen gezahlten Kaufpreis zurück. Ggf. wird eine moderate Nutzungsentschädigung für die bislang gefahrenen Kilometer in Ansatz gebracht. Diese Nutzungspauschale beträgt nach unserer Erfahrung regelmäßig nur 1/3 des tatsächlichen Wertverlustes.

Bsp:

Sie haben Ihr (Neu-) Fahrzeug vor drei Jahren zu einem Preis von 45.000 Euro gekauft und sind bis jetzt 40.000 km gefahren. Ein solches Fahrzeug ist nach DAT und Schwacke-Gesichtspunkten nur ca. 22.500 Euro wert – aufgrund der Diesel-Thematik ist ein weiterer Wertverlust von ca. 30 % eingetreten. Es ist also sehr realistisch, dass das Fahrzeug aus diesem Beispiel aktuell nur noch für 16.000 Euro verkauft werden könnte.

Über die Schadensersatzklage gegen den Hersteller müssen Sie sich jedoch nur eine Nutzungspauschale von 6.000 Euro (45.000 Euro Kaufpreis * 40.000 km / 300.000 km Gesamtfahrleistung) anrechnen lassen. In der Folge können Sie Ihr Fahrzeug an den Hersteller zurück geben und erhalten hierfür noch einen Betrag in Höhe von 39.000 Euro.

Der Vorteil aus dem Beispielsfall beläuft sich folglich auf bis zu  23.000 Euro. 

 

2.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit das Fahrzeug zu behalten und lediglich einen (kleinen) Schadensersatzanspruch in Höhe des durch die Manipulation hervorgerufenen Minderwertes gegen den Hersteller oder Verkäufer durchzusetzen. Dieser Schadensersatzanspruch beträgt in der Regel 15 – 30 % des Kaufpreises.

Bsp:

Der Kaufpreis Ihres Fahrzeugs beträgt 45.000 Euro. Ihr Anspruch auf Ersatz der merkantilen Wertminderung beträgt zwischen 6.750 Euro – 13.500 Euro.

Nein, Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht zwingend zurück geben. Alternativ zu der vollständigen Rückabwicklung des Kaufvertrages können Sie sich auch (nur) den durch die Manipulation hervorgerufenen Minderwert des Fahrzeugs erstatten lassen. Näheres hierzu finden Sie oben unter Ziffer 2.
Ihre Kosten werden in aller Regel von Ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen. Wir bieten Ihnen kostenlos an, eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung zu stellen. Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Eine Kopie des Fahrzeugscheins
  • Die Rechnung oder den Kaufvertrag des Fahrzeugs
  • Ihre Rechtsschutzdaten (Name der Gesellschaft und Versicherungs- bzw. Policen-Nr.)

Sie besitzen keine Versicherung? Sprechen Sie uns gerne an – dann unterbreiten wir Ihnen ein konkreten Angebot.

Ist Ihr Fahrzeug finanziert? In diesem Fall kann eine Rechtsschutzversicherung noch „nachträglich“ abgeschlossen werden, die sämtliche Kosten unserer Beauftragung übernimmt. Dies ist allerdings nur noch bei ganz wenigen Versicherungsgesellschaften möglich. Sprechen Sie uns hierzu einfach kostenlos und unverbindlich an.

Ja, das Landgericht Stuttgart hat mit seinen Urteilen vom 17.01.2019 (Az.: 23 O 178/18 und 23 O 172/18) ausdrücklich bestätigt, dass sich eine illegale Abschalteinrichtung in den streitgegenständlichen Fahrzeugen befindet, die die Besitzer dazu berechtigen, Ihr Fahrzeug an den Hersteller zurück zu geben.

Auch das Landgericht Hanau hat bereits mit Urteil vom 07.06.2018, 9 O 76/18, in diesem Sinne geurteilt. Zuvor hatte zudem das LG Münster mit Beschluss vom 07.11.2017 einer Klage gegen Daimler Erfolgsaussichten eingeräumt und die Rechte der Verbraucher gestärkt:

Es besteht nach Auffassung des Gerichts eine sekundäre Beweislast für die Daimler AG. Will heißen: Nicht Sie als Kläger müssen beweisen, dass Ihr Fahrzeug manipuliert wurde, sondern ganz im Gegenteil: Die Daimler AG muss beweisen, dass Ihr Fahrzeug nicht manipuliert wurde.

  • Wir sind auf die Rückabwicklung von Diesel-Fahrzeugen spezialisiert;
  • Wir führen derzeit über 600 Verfahren gegen Fahrzeug-Hersteller und Autobanken;
  • Wir konnten allein im letzten Jahr mehrere hunderte Diesel-Fahrzeuge für unsere Mandanten zurückgeben;
  • Wir vereinen die individuelle und bedarfsgerechte Mandatsbetreuung einer kleinen Kanzlei mit dem Know-How und der Erfahrung einer großen Kanzlei;
  • Stiftung Wartentest: Erfolgreiche Kanzlei im Kampf gegen Autobanken

DAS SAGEN UNSERE MANDANTEN ÜBER UNS

  • positive review  Herr Paul hat mich sehr kompetent beraten und vertreten. Bin voll und ganz zufrieden ! Vielen lieben Dank nochmal für die gute Arbeit 😊

    thumb David La Terra
    12. February 2019

    5 star review  Mehr als Klasse, bzw. WELTKLASSE kann man nicht sagen. Weiter so!

    thumb Felix Lotz
    9. May 2018

    positive review  Anwalt Andreas H. Paul ist ein Meister seines Fachs. Er hat für meinen Mann viel Geld für seinen Diesel PKW von der Autobank zurück geholt. Sehr zu empfehlen.

    thumb Supreeya Fröhlich
    28. November 2018
  • 5 star review  Zusammenarbeit und Informationsfluss 1A. Wir waren zu jeder Zeit sehr zufrieden und wir wurde zur vollsten Zufriedenheit vertreten. Sehr zu empfehlen!!!

    thumb Ra Lle
    15. October 2018

    positive review  Ich bin wirklich äußerst zufrieden. 1A Kompetenz. Ich würde Herrn Paul jederzeit weiterempfehlen!

    thumb Sab Rina
    17. August 2018

    positive review  Kurz und Knapp...!!! Sehr Erfahrungsperson... ***RESPEKT***

    thumb Fetih Inci
    16. January 2019
  • positive review  Herr Paul hat mich sehr kompetent beraten und vertreten. Auch wenn die Kanzlei nicht bei mir vor Ort ist, hatte ich immer direkten telefonischen Kontakt zu ihm und somit einen Ansprechpartner. Was mir persönlich sehr wichtig ist.

    thumb Philipp Stark
    27. November 2018

    positive review  Herr Paul hat meine Mutter und mich zu unserer vollsten Zufriedenheit vertreten. Alle Informationen wurden immer umgehend an uns weitergeleitet und Fragen wurden immer kompetent sowie verständlich geklärt. Der Kontakt war sehr angenehm und wir würden die Dienste von Herrn Paul jederzeit wieder in Anspruch nehmen

    thumb Tim Bettzieche
    28. October 2018

    positive review  Super Beratung. Kann man nur weiter empfehlen. Vielen Dank für das tolle Ergebnis!

    thumb Natascha Venturelli
    3. February 2019
  • positive review  sehr kompetente und zielorientierte rechtliche Hilfe! Herr Paul sowie sein gesamtes Team sind sehr nett und engagiert. Bin mehr als zufrieden!

    thumb Clarissa Be
    21. September 2018

    5 star review  Überragender Service hat mich sogar nach seinem Feierabend kontaktiert da er mich tagsüber nicht erreicht hat. Hat meine Erwartungen weit übertroffen und würde ich jederzeit wieder in Anspruch nehmen....Dankeschön noch einmal für den tollen Service.

    thumb Claudio Acampa
    22. January 2018

    5 star review  Bin sehr zufrieden! Widerruf hat hervorragend geklappt! Zusammenarbeit 1a! Alle fragen wurden mir stets beantwortet! Immer wieder gerne�

    thumb Giovanni Russo
    23. July 2018
  • positive review  Herr Paul hat mich und meine Interessen ca. 1 Jahr lang vertreten. Der Informationsfluss war von Anfang an hervorragend und sehr freundlich. Ich wurde ständig auf dem laufenden gehalten und über die bevorstehenden Abläufe informiert. Nichts wurde ohne meine Einwilligung oder über meinen Kopf hinweg entschieden. Bei Fragen meinerseits stand mir Herr Paul und sein sehr kompetentes Team immer mit Rat und Tat zur Seite. Es wurde schnell und zufriedenstellend auf Mails oder Anrufe reagiert. War Herr Paul mal nicht telefonisch zu erreichen, rief er am darauffolgenden Tag zurück. Durch Herrn Pauls unermüdlichen Einsatz und vorbildlichen Engagement kam es am Ende zu einem mehr als erfreulichen Ergebnis. Dafür danke ich Ihnen, Herr Paul ! Ich kann diese Kanzlei, insbesondere Herrn Paul, jedem uneingeschränkt empfehlen. Für mich in Zukunft die erste Anlaufstelle für juristische Fragen oder Probleme !

    thumb Sebastian Heinrich
    18. February 2019

    positive review  Nach zugegeben anfänglicher Skepsis in Bezug auf die mediale Berichterstattung habe ich meinen Vertrag (Automobil-Bank) zur Einsicht zugesandt. Mit dem Ergebnis bin ich zufrieden und kann Rechtsanwalt Andeas Paul ohne bedenken jederzeit weiterempfehlen! Klage wurde erfolgreich geführt! 🤙🤙🤙🤙 darauf trink ich einen 🥃

    thumb Ja Mes
    24. January 2019

    positive review  Von Herrn Paul habe ich mich hervorragend beraten gefühlt! Erwartungen wurden in jeglicher Hinsicht mehr als übertroffen! Informationsfluss - TOP Beratung ehrlich und gründlich - TOP Arbeitstempo - TOP Alles in allem ein sehr kompetenter Rechtsanwalt, den man gerne (& besser) hinter sich stehen hat, wenn der Schuh drückt und der wirklich weiß, was er tut!!! Danke nochmal!

    thumb AN DI
    8. December 2018