Sensationeller Erfolg vor dem LG Stuttgart in einem von uns geführten Klageverfahren gegen die Daimler AG.

Unser Mandant erhält nach ca. vierjähriger Nutzung seines Fahrzeugs (einschließlich Zinsen) 85 % seines Kaufpreises zurück. Das Fahrzeug hatte in dieser Zeit allerdings schon weit über 50 % des damaligen Wertes verloren. Der Vorteil unseres Mandanten beläuft sich unserer Einschätzung nach daher auf ca. 40 % des damaligen Kaufpreises (= 35.000 Euro), was einem Betrag von 14.000 Euro entspricht.

Das ist aber nicht die einzige Besonderheit aus diesem Fall: Das Fahrzeug unseres Mandanten war noch überhaupt nicht von einem amtlichen Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt betroffen. Unsere Rechtsauffassung, wonach sämtliche Daimler-Diesel mit einem unzulässigen Thermofenster ausgestattet sind, hat sich durch das aktuelle Urteil erneut bestätigen lassen.

Hier gibt’s das Urteil zum Download: LG Stuttgart 

Wir raten daher jedem Daimler-Diesel-Besitzer dringend dazu an, seine Ansprüche durch erfahrene Rechtsanwälte überprüfen zu lassen. Gerne können Sie hierzu Kontakt mit uns aufnehmen.

Immer mehr Gerichte verurteilen aktuell die Daimler AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB:

  • OLG Karlsruhe
  • LG Stuttgart 
  • LG Heilbronn
  • LG Koblenz
  • LG Frankfurt am Main
  • LG Mönchengladbach
  • LG Koblenz
  • LG Düsseldorf
  • LG Ingolstadt
  • LG Offenburg

Einige Gerichte sprechen dabei den vollen Kaufpreis als Entschädigung zu („kostenloses Autofahren“), so bspw.:

  • LG Augsburg
  • LG Halle
  • LG Regensburg
  • LG Osnabrück
  • LG Lübeck
  • LG Gera
  • LG Hamburg 
  • LG Essen
  • LG Nürnberg

Gerne stehen wir in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch für Sie zur Verfügung. Nutzen Sie hierzu den nachfolgenden Link:

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