Das LG Aurich hat die Opel Bank zur Rücknahme eins Fahrzeugs in einem von uns geführten Verfahren verdonnert. Dabei handelt es sich um das bundesweit erste Urteil gegen die Opel Bank. In einem weiteren Verfahren, das ebenfalls durch uns geführt wird, hat das LG Erfurt einen Hinweis erteilt, dass das LG Erfurt sich dieser Rechtsprechung anschließen wird. Es ist nun aus unserer Sicht kaum noch mit Gegenwehr der Opel Bank zu rechnen.

Das Urteil finden Sie hier zum download:

LG Aurich, Urteil vom 30.11.2018

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