In Deutschland herrscht dicke Luft in den Städten. Besonders die Belastung der Stickoxide, die vor allem durch Diesel-Fahrzeuge ausgestoßen werden, übersteigt vielerorts die gesetzlich festgelegten Grenzwerte. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verklagte daraufhin mehrere Städte auf die Aufstellung eines Luftreinhalteplans, um die Konzentration der Schadstoffe zu senken. Nach Auffassung der Organisation wären Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge mit einem bestimmten Stickoxid-Ausstoß die einzige effektive Methode, dies zu erreichen.

In einem Grundsatzurteil vom Februar 2018 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig diese Auffassung und diverse andere Gerichte schlossen sich dieser Entscheidung im Laufe des Jahres an. Dies führte dazu, dass bis Ende 2018 deutschlandweit Diesel-Fahrverbote in verschiedenen Städten erlassen oder für das Jahr 2019 angekündigt wurden. Dies betrifft auch Orte in Nordrhein-Westfalen. Im Folgenden erfahren Sie, in welchen Städten künftig mit einem Diesel-Fahrverbot in NRW zu rechnen ist. (Stand: 7. März 2019)

Diesel-Fahrverbote in diesen NRW-Städten angekündigt: Aber treten sie auch in Kraft?

Aachen war die erste Stadt in NRW, die ein Diesel-Fahrverbot umsetzen sollte. Dies entschied das Aachener Verwaltungsgericht am 8. Juni 2018 (Az. 6 K 2211/15) und räumte der Stadt eine Frist bis zum 1. Januar 2019 ein, um die Stickoxid-Belastung auf anderem Wege zu senken und somit die Grenzwerte einzuhalten. Obwohl diese Frist mittlerweile verstrichen ist, ist das angekündigte Fahrverbot bislang ausgesetzt worden, um eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster im Berufungsverfahren abzuwarten. Diese wird voraussichtlich im Juli getroffen werden.

Die Stadt Köln wiederum wurde in einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom November 2018 dazu verpflichtet, bis 1. April 2019 ein Fahrverbot einzuführen. Die Stadt ging jedoch ebenfalls beim Oberverwaltungsgericht in Münster in Berufung. Auch hier steht die Entscheidung, ob wirklich ein Diesel-Fahrverbot in der Innenstadt und anderen Teilen Kölns eingeführt werden muss, noch aus. Sollte dies der Fall sein, so wäre die gesamte Umweltzone ab April 2019 für alle Diesel-Fahrzeuge, die nicht die Euro-Norm 5 oder 6 erfüllen, sowie Euro-1- und Euro-2-Benziner tabu. Ab September dürften dann auch Euro-5-Diesel nicht mehr die Zone befahren.

Im November 2018 entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, dass ab dem 1. Juli 2019 jeweils ein Diesel-Fahrverbot in den NRW-Städten Essen und Gelsenkirchen eingeführt werden müsse. So sollten in Essen zukünftig nur noch Diesel-Fahrzeuge der Klasse Euro-5 oder Euro-6 (ab dem 1. September nur noch Euro-6-Diesel) in der eingerichteten Fahrverbotszone erlaubt sein.

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Dies ist vor allem deshalb brisant, weil mit der Essener Umweltzone erstmalig auch eine Autobahn betroffen ist, nämlich ein Abschnitt der A40. In Gelsenkirchen wiederum soll ab dem 1. Juli 2019 eine zentrale Hauptverkehrsstraße nur noch von Euro-6-Dieseln befahren werden.

Für die Stadt Bonn soll ebenfalls ein Diesel-Fahrverbot ab 1. April gelten. Betroffen sind hiervon zwei zentrale Hauptstraßen, die künftig von Benzinern der Klassen 1 und 2 und Fahrzeugen mit Diesel-Abgasnorm 1-4 nicht befahren werden dürfen. Ebenso wie Aachen und Köln hat die Stadt Bonn Berufung eingelegt und erwartet die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, welche voraussichtlich im August 2019 gefällt wird.

Gesetzesänderung könnte manches Diesel-Fahrverbot in NRW kippen

Das Oberverwaltungsgericht wird demnach in den kommenden Monaten einige Entscheidungen hinsichtlich der Fahrverbote treffen; bis dahin herrscht vielerorts Ungewissheit. Dies liegt zum Teil auch daran, dass sich bis zu Beginn der Berufungsverfahren voraussichtlich die Gesetzeslage geändert hat. Denn am 14. März 2019 wird der Bundestag eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes vornehmen, womit so manches geplante Diesel-Fahrverbot in NRW plötzlich vom Tisch sein könnte.

Die Gesetzesänderung, welche von der EU-Kommission am 13. Februar 2019 für zulässig erklärt wurde, sieht eine Anhebung der Grenzwerte von Stickoxiden vor. Derzeit gilt für Deutschland noch der Grenzwert der europäischen Luftqualitätsrichtlinie von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel, welcher im Jahr 2018 von 14 Städten in NRW überschritten wurde. Mit der Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes werden jedoch Maßnahmen zur Schadstoffreduzierung zukünftig nur noch bei Stickoxid-Messungen ab 50 Mikrogramm pro Kubikmeter zur Pflicht. Derartige Werte wurden in NRW im Jahr 2018 nur in drei Städten erreicht:

  • Köln: 59 µg/m³
  • Düsseldorf: 53 µg/m³
  • Dortmund: 51 µg/m³

Das Oberverwaltungsgericht Münster wird zunächst im Grundsatz klären müssen, auf welche Rechtslage es sich beziehen will, bevor es sich mit den Berufungsverfahren der einzelnen Städte auseinandersetzen kann. Hält es an dem alten Stickoxid-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter fest, dürfte so manches Diesel-Fahrverbot in NRW bis Ende 2019 in Kraft treten.

 

Artikelquelle: https://www.bussgeldkatalog.org/diesel-fahrverbot-nrw