Die Opel Bank hat einen Rechtsstreit um einen Darlehensvertrag verloren. Geklagt hatte ein Privatkunde, der mit einem Kredit der Bank einen Neuwagen erworben hatte. Die Klägerseite sieht eine Signalwirkung. Denn es gehe um einen verbreiteten Formfehler.

Im Streit um einen Darlehensvertrag hat die Opel Bank eine juristische Niederlage erlitten. Nach dem Urteil des Landgerichts Aurich in Ostfriesland muss die Online-Bank aus Rüsselsheim einem Privatkunden bisher gezahlte Raten für einen Opel zurückzahlen, abzüglich einer Entschädigung für bereits absolvierte Fahrten. Im Gegenzug muss der Kläger das Auto an die Bank zurückgeben. Dies geht aus dem Urteil der ersten Zivilkammer hervor, das dieser Zeitung vorliegt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Wie ein Sprecher des Landgerichts erläuterte, hatte der Privatkunde mit dem Kreditinstitut im Juli 2015 einen Darlehensvertrag über 10.000 Euro geschlossen. Mit dem Geld habe er sich den Neuwagen gekauft. Weitere 3500 Euro hatte der Kunde als Anzahlung auf den Kaufpreis von insgesamt 13.500 Euro an das Autohaus gezahlt. In der Folge habe er 5000 Euro an Raten überwiesen.

Weiter bestehendes Widerrufsrecht

Im Februar dieses Jahres jedoch habe er den Darlehensvertrag widerrufen. Mit einer Klage wollte er die Rückzahlung seiner Raten gegen Rückgabe des Autos erreichen, wie der Gerichtssprecher erläuterte. Dies hat er mit dem Urteil weitgehend erreicht.

Laut Kammer hat dem Kläger das Widerrufsrecht aus dem Kreditvertrag von 2015 weiter zugestanden. Die Widerrufsfrist betrage zwar nach Vertragsschluss nur 14 Tage. Nur habe diese Frist nicht zu laufen begonnen, denn die Widerrufsbelehrung der Opel Bank sei fehlerhaft gewesen. Der Vertrag sei daher aufgrund des weiter bestehenden Widerrufsrechts rückabzuwickeln, erläuterte der Gerichtssprecher. Auch müsse die Bank die an das Autohaus geleistete Anzahlung erstatten, handele es sich doch um einen verbundenen Vertrag.

Bank prüft Berufung

Für den Vertreter des Klägers, eine Kooperationskanzlei der Interessengemeinschaft Widerruf, kommt dem Urteil eine „Signalwirkung“ zu. Der beanstandete Formfehler sei eine missverständliche Aussage im Kreditvertrag. Es geht darum, inwieweit der Kreditnehmer Zinsen der Bank vergüten müsse, wenn er sein ausbezahltes Darlehen widerruft. Im Vertrag heiße es: „Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Auszahlung pro Tag ein Zinsbetrag von 0,00 Euro zu zahlen.“ An anderer Stelle sei aber von 0,99 Prozent Sollzins die Rede. Dieser Fehler finde sich auch in Verträgen anderer Banken. Er sei interessant für Besitzer von Dieselautos, die von Fahrverboten bedroht seien – und die deswegen womöglich ebenfalls klagen könnten.