Im Abgasskandal ist Daimler zu drei Schadenersatzzahlungen zwischen 25.000 und 40.000 Euro verurteilt worden. Dem Autobauer droht einem Medienbericht zufolge eine Klagewelle.

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Das Landgericht Stuttgart hat den Autobauer Daimler einem Medienbericht zufolge in drei Fällen zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. In den Verfahren ging es um Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung von Dieselmotoren. Wie „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR berichteten, betragen die Summen zwischen 25.000 und 40.000 Euro.

(!) Das interessante aus den Verfahren vor dem Stuttgarter Landgericht ist nun allerdings, dass die relevanten Fahrzeuge (noch) nicht von einem amtlichen Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt betroffen waren. Unsere bisherige Auffassung, dass alle Fahrzeuge mit den o. g. Fahrzeugmotoren von Daimler manipuliert wurden, bestätigt sich also nach und nach. Das Gericht ist in beiden Verfahren der Auffassung der Klägerseite gefolgt, dass eine (unzulässige) Abschaltvorrichtung i.S.d. Art. 5 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Nr. 10 VO (EG) 715/2007 in den Fahrzeugen verbaut wurde.

Daimler droht Klagewelle

Nach Angaben eines Gerichtssprechers seien in Stuttgart bereits viele weitere Klagen von Autokäufern gegen Daimler anhängig, hieß es in dem Bericht weiter. Auch mit einer erheblichen Zahl weiterer Klagen werde gerechnet.

Die drei Urteile von Stuttgart sind laut dem Bericht nicht die ersten, in denen Daimler zu Schadensersatzzahlungen verurteilt wurde. Auch die Landgerichte in Hanau und Karlsruhe hatten demnach 2018 ähnlich entschieden, aber nicht so deutlich von unzulässigen Abschalteinrichtungen gesprochen.

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Welche Ansprüche stehen Ihnen zu ?

1.

Ist Ihr Fahrzeug ebenfalls manipuliert worden, so haben Sie wahlweise gegen den Hersteller oder den Verkäufer einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages – das heißt, Sie können Ihr Fahrzeug zurück geben und erhalten den von Ihnen gezahlten Kaufpreis zurück. Ggf. wird eine moderate Nutzungsentschädigung für die bislang gefahrenen Kilometer in Ansatz gebracht. Diese Nutzungspauschale beträgt nach unserer Erfahrung regelmäßig nur 1/3 des tatsächlichen Wertverlustes.

Bsp:

Sie haben Ihr (Neu-) Fahrzeug vor drei Jahren zu einem Preis von 45.000 Euro gekauft und sind bis jetzt 40.000 km gefahren. Ein solches Fahrzeug ist nach DAT und Schwacke-Gesichtspunkten nur ca. 22.500 Euro wert – aufgrund der Diesel-Thematik ist ein weiterer Wertverlust von ca. 30 % eingetreten. Es ist also sehr realistisch, dass das Fahrzeug aus diesem Beispiel aktuell nur noch für 16.000 Euro verkauft werden könnte.

Über die Schadensersatzklage gegen den Hersteller müssen Sie sich jedoch nur eine Nutzungspauschale von 6.000 Euro (45.000 Euro Kaufpreis * 40.000 km / 300.000 km Gesamtfahrleistung) anrechnen lassen. In der Folge können Sie Ihr Fahrzeug an den Hersteller zurück geben und erhalten hierfür noch einen Betrag in Höhe von 39.000 Euro.

Der Vorteil aus dem Beispielsfall beläuft sich folglich auf bis zu  23.000 Euro. 

2.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit das Fahrzeug zu behalten und lediglich einen (kleinen) Schadensersatzanspruch in Höhe des durch die Manipulation hervorgerufenen Minderwertes gegen den Hersteller oder Verkäufer durchzusetzen. Dieser Schadensersatzanspruch beträgt in der Regel 15 – 30 % des Kaufpreises.

Bsp:

Der Kaufpreis Ihres Fahrzeugs beträgt 45.000 Euro. Ihr Anspruch auf Ersatz der merkantilen Wertminderung beträgt zwischen 6.750 Euro – 13.500 Euro.

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